Sachsen-Anhalt: Mehr Demokratie gegen Wiederwahl von Verfassungsrichtern

+++ Verein begrüßt Parlamentsreform im Grundsatz, kritisiert aber Gefahr politischer Einflussnahme bei Wiederwahl zum Landesverfassungsgericht und fehlende Bürgerbeteiligung

Der Landesverband Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie begrüßt die Pläne des Landtags, eine Parlamentsreform zum Schutz wichtiger Verfassungsorgane auf den Weg zu bringen. Grundsätzlich sei es wichtig, etwa die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts zu sichern und so die Gewaltenteilung zu stärken. Gleichzeitig bemängelt der Verein in einer Stellungnahme die vorgesehene Änderung der Richterwahl. Auch das verkürzte Gesetzgebungsverfahren bemängelt Mehr Demokratie.

„Die Wiederwahl von Verfassungsrichtern war schon bislang eine schlechte Regelung. Denn wenn sie nicht sicher sein können, ihren Posten zu behalten, werden Richter in Versuchung geführt, das Wohlgefallen der Abgeordneten und ihrer Parteien zu gewinnen. Doch anstatt die Wiederwahl abzuschaffen, soll sie nun sogar Verfassungsrang erhalten“, kritisiert Jens Kuhlemann, Sprecher des Landesvorstands von Mehr Demokratie in Sachsen-Anhalt. 

Der Gesetzentwurf (Drs. 8/6653) sieht vor, auch in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt die Amtszeit von Verfassungsrichtern auf sieben Jahre festzulegen und eine einmalige Wiederwahl zu ermöglichen. Mehr Demokratie empfiehlt hingegen, die Regelung des Bundesverfassungsgerichts zu übernehmen. Bundesverfassungsrichter haben eine Amtszeit von zwölf Jahren. Eine Wiederwahl ist hingegen nicht möglich. „Nur die bewährte Kombination aus langer Amtszeit und Ausschluss einer Wiederwahl gewährleistet die richterliche Unabhängigkeit“, betont Kuhlemann.

Mehr Demokratie kritisiert zudem die fehlende Bürgerbeteiligung beim Gesetzgebungsverfahren. Der Landtag habe wenig getan, um die öffentliche Diskussion über die geplante Änderung der Landesverfassung und anderer Gesetze zu fördern. Der Ältestenrat des Landtags befasst sich am Donnerstag (16.4.) mit der  Parlamentsreform. Bereits in der kommenden Woche könnte sie verabschiedet werden. 

Der Zweck des Gesetzes sei die Stärkung der Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Landtag nach Ansicht von Mehr Demokratie deutlich mehr Möglichkeiten schaffen, damit Bürger die Arbeit einer Regierung auch zwischen den Wahlen korrigieren können: „Dazu gehören vor allem Volksentscheide, aber auch ein verändertes Wahlrecht mit abgesenkter Sperrklausel, mehr Transparenz durch bessere Informationsflüsse und die Stärkung der Debattenkultur“, sagt Kuhlemann. Der Landesverband macht hierzu in seiner Stellungnahme zur Parlamentsreform konkrete Vorschläge.

Die Stellungnahme des Landesverbands Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie e. V. ist abrufbar unter s-anhalt.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2026/Mehr-Demokratie_Stellungnahme_Drs-8-6653.pdf