Grundlagen für die Arbeit des Landesverbandes
Der Landesverband Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie e. V. hat auf der Landesmitgliederversammlung vom 22. Februar 2026 drei Grundsätze für die Arbeit des Verbands und Vorstands beschlossen. Diese ergänzen die auch für den Landesverband geltende Satzung des Bundesverbands von Mehr Demokratie.
- Die Landesmitgliederversammlung ist das höchste Beschlussfassungsorgan des Landesverbandes.
Sie findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Landesvorstand einberufen. Ein Zehntel der Mitglieder können eine Landesmitgliederversammlung beantragen. Die Landesmitgliederversammlung wählt den Landesvorstand.
- Der Landesvorstand repräsentiert den Landesverband.
Er setzt sich für die Verfolgung der Vereinsziele ein und setzt die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung um. Der Landesvorstand entscheidet über finanzielle Ausgaben und verantwortet den Haushalt des Landesverbandes. Dem Landesvorstand sollen mindestens zwei Mitglieder angehören. Er wird für ein Jahr gewählt, bleibt jedoch bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
- Sofern nicht im Rahmen des Landesverbandes anders geregelt, findet die Bundessatzung von Mehr Demokratie e.V. entsprechende Anwendung.


