Eiltempo bei Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt schadet der Demokratie

Verein kritisiert mangelhafte Beteiligung der Öffentlichkeit bei Verfassungsänderung

Anlässlich der Parlamentsreform, die am morgigen Donnerstag (23.4.) aller Voraussicht nach vom Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen wird, kritisiert der Landesverband Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie e.V. die mangelhafte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten. Zwischen der Einreichung in den Landtag und der Verabschiedung der Reform würden im Falle eines morgigen Beschlusses nur 56 Tage liegen.

Mündliche Anhörungen in den Ausschüssen des Landtags gab es nicht. Sachverständige aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger selbst hatten kaum Möglichkeiten, sich über das Vorhaben auszutauschen und den Abgeordneten Vorschläge zu unterbreiten. Die öffentliche Behandlung der Parlamentsreform fand lediglich in einer kurzen Aussprache des Ältestenrats statt. Mehr Demokratie bemängelt zudem, dass die eingegangenen Stellungnahmen nicht für jedermann einsehbar waren.

„Die Parteien leisten der Demokratie einen Bärendienst, wenn sie Verfassungsänderungen in Hinterzimmern aushandeln. Unsere Verfassung ist das Herzstück unserer Demokratie. Ändert man sie im Hauruck-Verfahren, darf man sich nicht wundern, wenn die Menschen im Land denken, ihre Meinung sei nicht gefragt. Der Landtag hätte deshalb von Anfang an eine breite öffentliche Debatte fördern müssen“, sagt Jens Kuhlemann, Vorstandssprecher des Landesverbandes Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie e.V. Der Verein empfiehlt, aus Thüringen die Einrichtung eines öffentlichen Diskussionsforums für Gesetzentwürfe und Stellungnahmen auf der Webseite des Landtags zu veröffentlichen.

Inhaltlich begrüßt der Landesverband zwar die meisten der in der Parlamentsreform enthaltenen Maßnahmen. Jedoch kritisiert er, dass Mitglieder des Landesverfassungsgerichts sich einer Wiederwahl stellen müssen, wenn sie länger als sieben Jahre im Amt bleiben wollen. Mehr Demokratie verweist dabei auf die Regeln für das Bundesverfassungsgericht, die eine Wiederwahl ausschließen, um seine politische Unabhängigkeit zu sichern. Darüber hinaus wird nach Ansicht des Vereins das Ziel der Parlamentsreform, die Demokratie insgesamt zu stärken, ohne mehr Teilhaberechte für Bürgerinnen und Bürger verfehlt. Der Verein fordert deshalb zum Beispiel niedrigere Hürden für Volksentscheide.