Volksbegehren & Volksentscheide

Durch einen Volksentscheid kann ein Landesgesetz direkt durch die Bevölkerung beschlossen werden. In Sachsen-Anhalt sind Volksbegehren und Volksentscheide in der Landesverfassung festgeschrieben und im Volkabstimmungsgesetz genauer geregelt.

Die direkte Demokratie auf Landesebene gliedert sich in ein dreistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist ein Antrag auf Volksbegehren, der dazu dient, ein öffentliches Interesse für ein Volksbegehren nachzuweisen. Für einen erfolgreichen Antrag auf Volksbegehren müssen mindestens 6.000 Bürgerinnen und Bürger unterschreiben. Unterschriftsberecht ist, wer auch bei den Landtagswahlen wahlberechtigt ist. Eine Eintragungsfrist gibt es nicht. Bei einer erfolgreichen Sammlung prüft die Landesregierung, ob der Antrag formal zulässig ist.

Die zweite Stufe ist das Volksbegehren. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen sieben Prozent der Abstimmungsberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterschreiben (= Unterschriftenquorum). Die Unterschriften können frei gesammelt werden, also beispielsweise auf der Straße und an Infoständen. Wenn innerhalb der Frist genügend gültige Unterschriften gesammelt wurden, kann der Landtag das Volksbegehren innerhalb von vier Monaten annehmen. Tut er dies nicht, findet ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt.

In einem Volksentscheid entscheiden alle Abstimmungsberechtigten über den vorgelegten Gesetzentwurf. Die Durchführung erfolgt wie bei einer Wahl. Es gibt zwei Voraussetzungen dafür, dass ein Volksentscheid erfolgreich ist. Zum einen muss die Mehrheit der Abstimmenden für die Vorlage stimmen. Zum anderen muss diese Zahl auch mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten entsprechen (= Zustimmungsquorum).
Der Landtag kann auch eine eigene Alternativvorlage zur Abstimmung stellen. Dann entfällt das Quorum und die einfache Mehrheit der Abstimmenden entscheidet.

Im Ländervergleich belegt Sachsen-Anhalt mit diesen Regelungen einen Platz im Mittelfeld. Negativ fallen zum Beispiel die hohen Quoren ins Gewicht.

Bisher gab es in Sachsen-Anhalt erst einen Volksentscheid, der durch ein Volksbegehren zustande kam. Im Jahr 2005 scheiterte die Abstimmung über die Reform der Kinderbetreuung am Zustimmungsquorum. Auch bei der Häufigkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden ist Sachsen-Anhalt in mehreren Kategorien Schlusslicht, wie der Volksbegehrensbericht zeigt.

Volksbegehrensbericht

Der Volksbegehrensbericht von Mehr Demokratie gibt einen Überblick über die direktdemokratische Praxis in den deutschen Bundesländern.

Volksentscheids-Ranking

Im Volksentscheids-Ranking vergleicht Mehr Demokratie die Regelungen zur direkten Demokratie in den Bundesländern.