Bürgerbegehren

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Durch ein Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune anstelle der Kommunalvertretung in einer Sachfrage verbindlich entscheiden.

Die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide stehen im Kommunalverfassungsgesetz. Eine Erläuterung der Regelungen finden Sie auf unserer Seite.

Mehr Demokratie hat darüber hinaus einen Leitfaden für Bürgerbegehren veröffentlicht. In diesem Leitfaden werden wesentliche Fragen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beantwortet. Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren starten möchten, können sich an diesem Leitfaden orientierten oder unser persönliches Beratungsangebot nutzen.

Sachsen-Anhalt belegt bei den Regelungen im Ländervergleich einen Platz im unteren Mittelfeld. Auch bei der Anwendungshäufigkeit von Bürgerbegehren ist ein Abwärtstrend zu erkenne, wie der Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie zeigt.

Eine genaue Übersicht aller Bürgerbegehren finden Sie in der Datenbank Bürgerbegehren.

Bürgerbegehrensbericht

Gemeinsam mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg erarbeitet Mehr Demokratie regelmäßig den Bürgerbegehrensbericht. In diesem Bericht wird die aktuelle Entwicklung von Bürgerbegehren in Deutschland ausgewertet.