Meck-Pomm: Mehr Demokratie will mit Jugendlichen für ihr Wahlrecht vor Gericht ziehen

Vor dem Bundesverfassungsgericht und in Hessen klagen bereits junge Menschen für eine Absenkung des Wahlalters

Mehr Demokratie e.V. und der Landesjugendring von Mecklenburg-Vorpommern wollen das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige für die Landtagswahlen vor dem Landesverfassungsgericht durchsetzen. Laut einem Rechtsgutachten der Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch ist es mit der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nicht vereinbar, dass Jugendliche von 16 oder 17 Jahren am 26. September von der Landtagswahl ausgeschlossen sind. Gesucht werden Jugendliche, die für ihr Wahlrecht vor Gericht ziehen.

„Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum verhelfen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Es gibt keinen vernünftigen und auch keinen verfassungsrechtlichen Grund, ihnen das Wahlrecht zu verweigern.“ Tino Nicolai, Vorstandsmitglied im Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern erklärt: „Junge Menschen sind von den politischen Entscheidungen, die heute fallen, am längsten betroffen. Sie brauchen eine Stimme und sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen.“

Jugendliche von 16 und 17 Jahren dürfen sich bereits in vier Bundesländern an den Landtagswahlen und in elf Bundesländern an den Kommunalwahlen beteiligen. Mehr Demokratie tritt ein für eine Wahlalterabsenkung auf allen politischen Ebenen. Um dies juristisch durchzusetzen, laufen bereits eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die EU-Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht und zwei Klagen gegen die Kommunalwahlen in Hessen. Der Bundestag hatte im Juni 2019 den pauschalen Ausschluss vollständig betreuter Menschen von EU-Wahlen abgeschafft. Dies geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurück. Auch 16- und 17-Jährigen kann nicht pauschal ihre für Wahlen notwendige Urteil- und Einsichtsfähigkeit abgesprochen werden.

„Wir hoffen, dass sich auch hier in Mecklenburg-Vorpommern Jugendliche finden, die bereit sind, für ihre demokratischen Rechte vor Gericht zu ziehen“, sagt Tino Nicolai. „Selbstverständlich unterstützen wir die Jugendlichen organisatorisch, stellen Prozessvertreter und übernehmen gegebenenfalls anfallende Kosten.“ Um auch in Mecklenburg-Vorpommern Wahlprüfungsbeschwerde einzulegen, müssen junge Menschen in ihrer Gemeinde zunächst einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, weil sie dort nicht aufgeführt sind. Gegen die Gültigkeit der Wahl können dann Einsprüche beim Landtag und anschließend die Anfechtungen beim Landesverfassungsgericht erfolgen.

Interessierte Jugendliche werden gebeten, sich hier zu melden: infokein spam@ljrmv.de

+++ Hintergrund

Mehr Infos und Musteranträge zu den Wahlprüfungsbeschwerden: https://www.mehr-demokratie.de/aktionen/wahlrecht-u18/